Atem-Alkoholprobe wird beweissicher
Am 1. Oktober 2016 wird in der Schweiz die beweissichere Atem- Alkoholkontrolle eingeführt. Fortan ist bei polizeilichen Alkoholkontrollen im Strassenverkehr nur noch in Ausnahmefällen eine Blutprobe nötig. Gemessen wird nicht mehr der Blutalkohol-Gehalt, sondern die Menge Alkohol in der Atemluft. Damit gelten ab Oktober eine neue Messeinheit und neue Zahlen; die Regeln und Sanktionen bleiben aber gleich, es gibt keine Verschärfung. Die Einführung der neuen Messmethode erfolgt schrittweise, weil noch nicht alle Kantone die entsprechenden Geräte besitzen.
> Medienmitteilung vom 13.09.16
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